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Photovoltaik mit F.EE – So einfach wie genial/ Photovoltaikanlagen PV-Anlagen Beratung, Solartechnik

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Unsere Sonne liefert Unmengen von wertvoller Energie – diese Erkenntnis ist genauso einfach wie faszinierend. Die Stromerzeugung ist umweltfreundlich, die bei der Produktion der Solarmodule verbrauchte Energie ist schnell wieder ersetzt. Geben Sie Ihr Projekt in die Hände von erfahrenen Photovoltaik-Experten aus der Oberpfalz und lehnen Sie sich zurück – die Sonne und wir übernehmen den Rest.
Photovoltaik Großanlagen

Photovoltaik Großanlagen

Sie sind auf der Suche nach einer Fachfirma, die den Bau Ihrer Photovoltaik Anlage vollumfänglich abwickeln kann. Beginnend bei der Planung bis hin zur Montage und sogar das passende Imagevideo können wir selbstverständlich für Sie umsetzen.
Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen

Photovoltaikanlagen sind eine nachhaltige und wirtschaftliche Lösung zur Erzeugung von Strom aus Sonnenenergie. Diese Systeme wandeln Sonnenlicht in elektrische Energie um und tragen so zur Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bei. Photovoltaikanlagen sind nicht nur umweltfreundlich, sondern auch eine langfristige Investition, die den Wert einer Immobilie steigert. Durch die Nutzung von Photovoltaikanlagen können Hausbesitzer ihre Stromkosten erheblich senken und gleichzeitig einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten. Die Installation solcher Anlagen wird oft durch staatliche Förderprogramme unterstützt, was die Investition noch attraktiver macht. Mit einer Photovoltaikanlage wird das eigene Zuhause energieunabhängig und zukunftssicher.
Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Besteuerung von Photovoltaik-Anlagen

Bundesregierung setzt im Jahressteuergesetz Länderforderungen für Steuererleichterungen und Bürokratieabbau um Bereits im November 2021 hatte sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, steuerliche Hürden bei Anschaffung und Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlage) abzubauen. Niemand soll allein deshalb zum Steuerberater müssen, weil er mit einer Photovoltaik-Anlage einen Beitrag zur Energiewende leistet. Dieses Anliegen beabsichtigt die Bundesregierung nun mit dem Jahressteuergesetz 2022 umzusetzen, das heute vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht wurde. Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, Baden-Württembergs Finanzminister Dr. Danyal Bayaz, Bayerns Finanzminister Albert Füracker, Nordrhein-Westfalens Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk und Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold erklärten: „Es freut uns sehr, dass sich nun auch die Bundesregierung dieses wichtigen Themas annimmt. Gemeinsam können wir durch Vereinfachung und Verzicht auf Steuerbürokratie diejenigen unterstützen, die für Klimaschutz und Energieunabhängigkeit aktiv werden.“ „Wenn uns die EU solche Erleichterungen ermöglicht, müssen wir diese Spielräume auch nutzen. Indem wir auf diesem Weg die private Gewinnung von Solarenergie vereinfachen, setzen wir Anreize für den weiteren Ausbau. Gleichzeitig entlasten wir nicht nur Betreiberinnen und Betreiber, sondern auch die Finanzverwaltung“, zeigten sich die Ministerin und die Minister zufrieden und blickten gleichzeitig nach vorne: „Im weiteren Verfahren gilt es nun gemeinsam sicherzustellen, dass mit dem Jahressteuergesetz die Potenziale zum Bürokratieabbau auch tatsächlich ausgeschöpft werden.“ Bayerns Finanzminister Albert Füracker: „Weniger Bürokratie und zugleich mehr Rechtssicherheit – ein wichtiger Schritt, damit der Betrieb von Photovoltaikanlagen für Bürgerinnen und Bürger deutlich einfacher und attraktiver wird! Auch das Steuerrecht leistet so einen entscheidenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Gut, dass der Bund endlich diese Forderung Bayerns und der anderen Länder aufgegriffen hat.“ Bei der Ertragsteuer greift der Bund den Appell der Länderkammer auf, den Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen gesetzlich steuerfrei zu stellen. Profitieren sollen Anlagen auf Einfamilienhäusern bis 30 Kilowatt (peak). Bei Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Häusern liegt die Grenze bei 15 Kilowatt (peak) pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Bisher gibt es lediglich für Anlagen bis 10 Kilowatt (peak) eine Vereinfachungsregel. Aus Sicht der Länder war dies deutlich zu wenig angesichts der Leistung moderner Anlagen. Hinzu kommen Erleichterungen bei der Umsatzsteuer. Auch dafür hatten sich zuvor einige Länder ausdrücklich stark gemacht und auf eine Berücksichtigung im Jahressteuergesetz gedrängt. Änderungen im EU-Recht machen es nun möglich, Photovoltaik-Anlagen künftig ohne Umsatzsteuer liefern und installieren zu lassen. Zwar ist es schon bisher auch bei privaten Photovoltaik-Anlagen möglich, sich die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten zu lassen. Das bringt aber vergleichsweise viel Bürokratie mit sich. Betreiberinnen und Betreiber müssen sich beim Finanzamt als „normale“ Unternehmer registrieren, den von ihnen selbst verbrauchten oder ins Netz eingespeisten Strom ihrem Finanzamt laufend melden und versteuern. Künftig bleibt dies den Betreiberinnen und Betreibern erspart. Sie können nun ohne finanzielle Nachteile die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, nach der ihre Umsätze ohne steuerliche Folgen bleiben.